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Beratung und Betreuung von ALG II - Empfängern  

 

Der Eigenbetrieb für Arbeit (EfA) des Landkreises Saalekreis betreut gemäß Sozialgesetzbuch II (SGB II) die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Alg II) im Altkreis Merseburg-Querfurt.
Darüber hinaus ist der Eigenbetrieb auch für Alg-II-Empfänger im ehemaligen Saalkreis mitverantwortlich – hier allerdings nur für die Kosten der Unterkunft (KdU).

Dazu hat der EfA folgende Aufgabengliederung:

  • einen Bereich, der für die Leistungsgewährung zuständig ist
  • einen Bereich, der die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen betreibt
    (siehe Arbeitgeberservice)

Der Bereich Leistungsgewährung gliedert sich in die Antragsannahme und die Antragsbearbeitung.

Jugendliche unter 25 Jahren werden mit dem Ziel der Eingliederung in Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen bzw. der Vermittlung in Ausbildungs- oder Arbeitsplätze vom Fachbereich U25 beraten.

Die Mitarbeiter dieser Bereiche haben sich zum Ziel gesetzt, Ihnen als bürgerfreundlicher Partner bei allen Fragen rund um die Alg-II-Leistungen zur Seite zu stehen. Zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gehören außer dem Alg-II-Regelsatz oft auch Sozialgeld, Mehrbedarfe und einmalige Leistungen sowie die KdU.

Zur Leistungsgewährung im weiteren Sinne zählen auch die zahlreichen Angebote zur aktiven Arbeitsförderung. Das sind u.a. befristete Qualifizierungs- , Förderungs- und Beschäftigungsprogramme für Alg-II-Empfänger auch über 50 oder unter 25 Jahren, AB-Maßnahmen, Arbeitsgelegenheiten und Projekte wie „Aktiv zur Rente!“.

Zur Realisierung solcher Maßnahmen arbeitet der EfA mit mehr als 20 Bildungsträgern der Region zusammen. Die Vergabe erfolgt unter Mitwirkung des Eigenbetriebsausschusses des Kreistages Saalekreis.

 
 
 
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